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FAQ zum Thema CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) - Aktualisierte Fassung (Stand: 03. Juli 2024)

Was ist CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism und ist ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union. Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Importeure von bestimmten Waren, wie Stahl, Zement, Aluminium und Strom, Zertifikate für die bei der Produktion emittierten CO2-Emissionen kaufen. Diese Regelung soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um CO2-Abgaben zu vermeiden ("Carbon Leakage").

Warum wurde CBAM eingeführt?
CBAM wurde eingeführt, um CO2-Emissionen zu reduzieren und den Umweltschutz voranzutreiben. Durch die Bepreisung von CO2-Emissionen bei Importen soll sichergestellt werden, dass auch importierte Produkte den gleichen Klimaschutzstandards unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte. Dies trägt dazu bei, globale CO2-Emissionen zu senken und das Ziel der EU, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, zu verwirklichen.

Welche Unternehmen betrifft CBAM?
CBAM betrifft zunächst Unternehmen, die Waren aus den folgenden Sektoren in die EU importieren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Strom
  • Düngemittel
  • Wasserstoff

Die EU-Kommission plant, das System in Zukunft auf weitere Sektoren auszuweiten.

Wie funktioniert CBAM?
Importeure müssen bei der Einfuhr der genannten Waren CBAM-Zertifikate kaufen. Die Anzahl der benötigten Zertifikate entspricht dem CO2-Fußabdruck der importierten Waren. Der CO2-Fußabdruck wird anhand der bei der Herstellung der Waren emittierten CO2-Emissionen berechnet. Unternehmen müssen hierfür detaillierte Daten über ihre Produktionsprozesse und die damit verbundenen Emissionen vorlegen. Die Zertifikate werden an der EU-Grenze abgegeben.

Welche Kosten entstehen durch CBAM?
Die Kosten für Unternehmen hängen vom CO2-Gehalt ihrer importierten Waren und dem aktuellen Preis der CBAM-Zertifikate ab. Diese Preise werden durch den EU-Emissionshandel bestimmt und können variieren. Unternehmen sollten sich auf potenziell erhebliche Zusatzkosten einstellen und entsprechende Budgetplanungen vornehmen.

Wie können Unternehmen die CBAM-Kosten minimieren?
Unternehmen können die CBAM-Kosten durch Reduzierung des CO2-Fußabdrucks ihrer Produkte minimieren. Dies kann z.B. durch den Einsatz energieeffizienter Produktionsmethoden, den Umstieg auf erneuerbare Energien oder die Optimierung von Lieferketten erreicht werden.

Welche Ausnahmen und Übergangregelungen gibt es?
Während der Übergangsphase bis Ende 2025 müssen Unternehmen die CO2-Emissionen ihrer Importe nur melden, aber noch keine Zertifikate kaufen. Ab 2026 gilt dann die volle Anwendbarkeit des CBAM-Mechanismus.
Langfristig sind Ausnahmen für Länder vorgesehen, die ähnliche Klimaschutzmaßnahmen wie die EU haben.

Was ändert sich im 3. Quartal 2024?
Bis zum 30. Juni 2024 konnten Unternehmen, falls keine Informationen des Herstellers vorlagen, auf Schätzungen oder Standardwerte der EU zurückgreifen. Ab dem 1. Juli 2024 müssen sie die benötigten Daten selbst erheben und dokumentieren.

Wie können sich Unternehmen auf CBAM vorbereiten?
Unternehmen sollten sich umfassend über die CBAM-Regelung informieren und die folgenden Schritte unternehmen:

  • CO2-Emissionen detailliert dokumentieren und analysieren
  • Potenzielle Kosten durch CBAM evaluieren
  • Strategien zur Emissionsreduktion entwickeln
  • Mitarbeiter schulen
  • Bei Bedarf spezialisierte Beratungsunternehmen hinzuziehen

Unternehmen finden weitere Informationen zum CBAM-Mechanismus auf den folgenden Webseiten:

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