Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)
Die Regelungen des § 3 Abs. 3 und 4 der BVO nehmen innerhalb der Beihilfevorschriften als Spezialregelungen eine Sonderstellung ein, die erfahrungsgemäß häufig zu großen Unsicherheiten führt und Sachbearbeiter:innen immer wieder vor Fragen in der praktischen Anwendung stellt. Unsere Expertin hilft praxisorientiert weiter.
Schreiben Sie uns gerne an, um Ihrem Wunschtermin näher zu kommen! Über unser Kontaktformular können Sie gerne weitere Informationen anfordern.
Die nachstehenden Themen werden gemeinsam im Seminar diskutiert und erarbeitet:
Unterschiede der Krankenversicherungssysteme (GKV / PKV)
Die Versicherungsverhältnisse in der GKV
Begriffsbestimmungen
Unterscheidung Pflichtleistungen / Freiwillige Leistungen der GKV
Ziel des Seminars ist es, Ihnen Hilfen an die Hand zu geben mit denen Sie rechtssicher über die entsprechenden Beihilfeanträge entscheiden können.
Hilfe zur systematischen Bearbeitung von Beihilfeanträgen
Übungen anhand von Beispielen aus der Praxis
Häufige Fehlerquellen bei der Bearbeitung
Erfahrungsaustausch
In diesem Seminar erhalten Sie Spezialwissen zum Beihilferecht NRW (BVO NRW).
Erfahrene Sachbearbeiter:innen, die den fachlichen Austausch und die kritische Diskussion suchen, beschäftigt bei
• Kommunen
• Stadtwerken
• Sparkassen
• Krankenhäusern
• öffentlichen Versicherungsunternehmen
• gemeinnützigen Einrichtungen
• Abrechnungs-Service-Unternehmen
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen
Eva-Maria Ebel
Beihilfestelle des Landesamt für Besoldung und Versorgung