Seminar

Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse und Rechtsansprüche auf die Höhe der Beihilfe, § 3 Abs. 3 und 4 BVO NRW ("GKV-Versicherte")

Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)

Die Regelungen des § 3 Abs. 3 und 4 der BVO nehmen innerhalb der Beihilfevorschriften als Spezialregelungen eine Sonderstellung ein, die erfahrungsgemäß häufig zu großen Unsicherheiten führt und Sachbearbeiter:innen immer wieder vor Fragen in der praktischen Anwendung stellt. Unsere Expertin hilft praxisorientiert weiter.

Im Detail

Inhalt

Die nachstehenden Themen werden gemeinsam im Seminar diskutiert und erarbeitet:

  • Unterschiede der Krankenversicherungssysteme (GKV / PKV)

  • Die Versicherungsverhältnisse in der GKV

  • Begriffsbestimmungen

  • Unterscheidung Pflichtleistungen / Freiwillige Leistungen der GKV

Ziel des Seminars ist es, Ihnen Hilfen an die Hand zu geben mit denen Sie rechtssicher über die entsprechenden Beihilfeanträge entscheiden können.

  • Hilfe zur syste­ma­ti­schen Bearbeitung von Beihilfe­anträgen

  • Übungen anhand von Beispielen aus der Praxis

  • Häufige Fehlerquellen bei der Bearbeitung

  • Erfah­rungs­aus­tausch

In diesem Seminar erhalten Sie Spezialwissen zum Beihilferecht NRW (BVO NRW).

Erfahrene Sachbearbeiter:innen, die den fachlichen Austausch und die kritische Diskussion suchen, beschäftigt bei

• Kommunen

• Stadtwerken

• Sparkassen

• Krankenhäusern

• öffentlichen Versicherungsunternehmen

• gemeinnützigen Einrichtungen

• Abrechnungs-Service-Unternehmen

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen


Eva-Maria Ebel

Beihilfestelle des Landesamt für Besoldung und Versorgung