Bei der Versetzung von Beamtinnen bzw. Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit handelt es sich um schadensgeneigte Tätigkeit des Dienstherrn. Die Vorgaben des Gesetzgebers und die in der Rechtsprechung vorgenommenen Konkretisierungen stellen die Behörden zum Teil vor große, bisweilen kaum zu erfüllende Anforderungen mit erheblichem Prozessrisiko. Dies betrifft sowohl den Bereich der Feststellung der Dienstunfähigkeit - dabei namentlich die Untersuchungsanordnung und die amtsärztliche Begutachtung - als auch den der Weiterverwendung und der damit verbundenen Suchpflicht. Hinsichtlich beider Komplexe hat die Rechtsprechung bis hin Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit wichtige Klarstellungen vorgenommen; eine Reihe von Fragen sind weiterhin Gegenstand der Diskussion.
Begriff und Feststellung der Dienstunfähigkeit bei Beamten
Ärztliche Begutachtung als Grundlage der Feststellung
Anforderungen an die Untersuchungsanordnung
Verfahrensfragen der Zurruhesetzung und Fehlerfolgen
Weiterverwendung - Probleme der Suchpflicht
Rechtsschutz gegen die Untersuchungsanordnung sowie im Zurruhesetzungsverfahren
Reaktivierung
Besondere Beamtengruppen
Das Seminar gibt einen Überblick über die zu beachtenden Vorgaben und die häufigsten Mängel im Verfahren der Feststellung der Dienstunfähigkeit und ggfs. nachfolgenden Zurruhesetzung. Teilnehmer erfahren, wie die Verfahren möglichst rechtssicher abgewickelt werden können und Prozessrisiken sich minimieren lassen.
Beschäftigte in Personalverwaltungen sowie Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, die mit Fragen der Dienstunfähigkeit und Zurruhesetzung befasst sind.
Online-Seminar
Anke Schulte-Trux
ist Vorsitzende Richterin des mit Landesbeamtenrecht befassten 6. Senats des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Daneben Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende mehrerer Landesberufsgerichte, Prüfungsvorsitzende im 2. Juristischen Staatsexamen, Mitglied im Dienstgerichtshof für Richter, Einigungsstellenvorsitzende und langjährige Referentin in beamtenrechtlichen Seminaren.
Live-Online Kurzseminar von 09.30 bis 12.30 Uhr